Garage mit abstellraum genehmigung


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Damit Sie überhaupt eine Genehmigung für Ihre Garage bekommen und Sie diese später auch nutzen können, müssen Sie rechtliche Vorschriften einhalten. Dabei ist es unerheblich, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder nicht. In der Garagenverordnung GaV sind alle Vorschriften zusammengefasst, die Bau und Betrieb einer Garage oder eines Stellplatzes betreffen. Solch ein Garagen-Palast ist immer genehmigungspflichtig: Sehr große Garagen überschreiten in aller Regel die zulässigen Maße für genehmigungsfreie Vorhaben und sind daher genehmigungspflichtig.

Darüber hinaus enthält sie auch klare Vorschriften, was die Lagerung von brennbaren Stoffen angeht.


Die Regelungen betreffen beispielsweise Zu- und Abfahrten oder den Brandschutz. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.

Garage genehmigungspflichtig? Übersicht & Regeln

Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Wenn Sie sich entschieden haben, eine Garage auf Ihrem Grundstück zu bauen oder eine Fertiggarage aufzustellen, müssen Sie auch ein paar rechtliche Überlegungen in Ihre Planung miteinbeziehen. In den verschiedenen Landesbauordnungen und Garagenverordnungen sind grundsätzliche Dinge geregelt , beispielsweise:.

Solche Feinheiten übersieht ein bloßer Blick ins Gesetz schnell. Dabei spielen Faktoren wie Standort, Grundfläche oder Höhe der fertigen Garage eine wichtige Rolle. Dabei spielt das Thema Brandschutz eine besonders wichtige Rolle. In der Garagenverordnung sind spezielle Vorschriften für den Bau von Garagen enthalten. In einigen Bundesländern ist es erlaubt, Kraftstoff in Kleingaragen zu lagern.

Die Länder können davon abweichende Regeln aufstellen. Sie müssen der zuständigen Behörde eine Bauvorlage vorlegen, die die Behörde prüft. Die Vorschriften sollen die sichere Nutzung gewährleisten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und eine Übersicht über die behördlichen Vorgaben. Hinzu kommt, dass Sie sich nicht pauschal irgendwo informieren können, weil die Regelungen der verschiedenen Bundesländer zum Teil sehr stark voneinander abweichen.

Welche das sind, erfahren Sie hier. Selbst wenn Sie einen Abstellraum integrieren, dürfen Sie das bei einer genehmigungsfreien Garage nur dann, wenn der Abstellraum genau abgegrenzt ist und der Umfang die Hauptnutzung nicht übersteigt, beispielsweise wenn Sie alle Gartengeräte und Fahrräder noch in der Garage abstellen.

Dennoch müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Dabei müssen Sie die mittlere Wandhöhe von 3 Metern einhalten. Meist ist die Grundfläche der Garage das Maß der Dinge, aber auch Höhe und Standort spielen eine Rolle. So stellen die Behörden sicher, dass sie die eingereichten Unterlagen schnell beurteilen kann. Es ist beispielsweise notwendig, immer Rettungswege in der Garage freizuhalten.

Für den Bau einer Garage ist eine Baugenehmigung nicht zwingend erforderlich. Die Bauvorlagenverordnung legt die notwendigen Unterlagen und deren Einreichungsform fest. Garagen fallen in vielen Bundesländern unter die verfahrensfreien und damit genehmigungsfreien Bauvorhaben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Garagen dürfen laut bundesweit gültiger Musterbauordnung direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Im Baurecht gibt es für Garagen kein bundeseinheitliches Genehmigungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein länderspezifisches Regelwerk. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, welche Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten.

Genehmigungsfrei bauen zu dürfen bedeutet, dass kein Verwaltungsakt für die Baugenehmigung notwendig ist. Über diese Vorschriften bestimmen allein die Bundesländer. Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind dennoch einzuhalten. Es ist nicht immer eine Baugenehmigung erforderlich. Die Gesamtlänge der Garage direkt auf der Grundstücksgrenze darf nicht mehr als 9 Meter betragen.