Fti reisen österreich


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Die FTI Touristik, Obergesellschaft des drittgrößte Reiseanbieters Europas, hat heute Insolvenz in Deutschland angemeldet. Nur die ebenfalls deutschen Konzerne Tui und DER Touristik sind umsatzstärker. In jedem Fall springt der DRSF im Falle von Pauschalreisen aber für die Kosten ein.

Insolvenz der FTI Touristik GmbH und der BigXtra GmbH

Mit TUI kräftig sparen!. Es könne durchaus vorkommen, dass man Leistungen von Drittanbietern wie etwa Tui über FTI-Touristik gebucht habe. Juni gebucht haben. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen siehe ausführliche Forenregeln , zu entfernen.

FTI hat bereits höhere Beträge eingezogen als der Kunde an das Reisebüro bezahlt hat). Lukas Kapeller, red, APA, 4. Welche Folgen die Insolvenz für den Ferienflieger und für die Lufthansa-Gruppe insgesamt habe, werde gerade geprüft. Nach unseren Informationen dürfte FTI Österreich als Vermittler für FTI Deutschland Reisen verkauft haben. In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühe sich FTI, solche Pauschalreisen wie geplant zu Ende führen zu lassen.

Unliebsamen Nervenkitzel dürften aber auch jene FTI-Kunden erleben, die eine Pauschalreise ab dem 5. Zahlen können laut Discover-Chef Bernd Bauer noch nicht genannt werden. Laut unserem Informationsstand wird durch das Portal die Problematik von abweichenden Zahlungen in den Verhältnissen Kunde-Reisebüro und Reisebüro-FTI nicht gelöst (z.B. Bevorstehende Reisen werden storniert.

TOP Angebote von FTI Reisen; Infos zu Last Minute Urlaub, Pauschalreisen und Hotels. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. In diesem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF. Für Kunden, die mit FTI bald verreisen wollten oder mit dem Reiseveranstalter bereits unterwegs sind, tun sich Fragen auf.

Der Reisekonzern hat auch Niederlassungen in Österreich.

fti reisen österreich

Am Montag beantragte die FTI Touristik GmbH, Dachgesellschaft der FTI-Firmengruppe, beim Amtsgericht München die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Was für Konsumentinnen und Konsumenten, die FTI-Reisen gebucht haben, laut Schranz nun wichtig ist: mit dem Reiseveranstalter FTI in Kontakt zu treten und herauszufinden, ob Leistungen stattfinden oder nicht, sowie den tatsächlichen Leistungserbringer zu ermitteln.

Das erste Szenario ist die Pauschalreise, die bereits angetreten worden ist. Komplizierter ist die Lage für Reisende, die entweder eine Pauschalreise oder eine einzelne Leistung wie Flug, Hotelzimmer oder Transfer mit Abreise am 3.

Ob es mit dem geplanten Urlaub etwas wird, ist demnach also nicht fix. Die FTI Touristik GmbH (FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper) haben Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.

Die zur Lufthansa gehörende Ferienfluggesellschaft Discover ist auch von der FTI-Pleite betroffen. Dessen ungeachtet baut Discover das Angebot in München aus. Sogenannte Einzelleistungen wie eben Hotelbuchungen oder -transfers sind hingegen — am 3. Damit sind auch österreichische Reisende betroffen, da der deutsche Veranstalter die Reisen wahrscheinlich nicht mehr durchführen kann.

Nachsatz: "Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Juni, aber auch an anderen Tagen — nicht vom DRSF abgesichert.

FTI meldet Insolvenz an

Bei Pauschalreisen greift hier zwar auch der Schutz des DRSF, der geleistete Zahlungen von Urlaubern rückerstatten muss. Die Münchner GmbH hat auch eine Website mit Antworten eingerichtet. Aber die touristische Leistung müsse für diese beiden Abreise- oder Leistungsdaten laut FTI storniert werden.


Weil die Situation bei FTI unübersichtlich ist, rät Konsumentenschützer Schrank generell, "sich direkt an FTI zu wenden und bei dem Unternehmen abzuklären, ob eine gebuchte Pauschalreise durchgeführt werden kann oder nicht".